Nachfolgend informiert die Gemeindeverwaltung über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Anpflanzungen aller Art soweit sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können. Außerdem ist es verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen.
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