Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments dazu verpflichtet, Webauftritte barrierefrei zugänglich zu machen.

Geltungsbereich

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand dieses Webauftritts gemäß der gültigen Gesetzgebung. Sie gilt für die Website www.gemeinde-sonnen.de mit den Bereichen Rathaus und Bürgerservice.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte:

  • Fremdsprachige Begriffe nicht als solche gekennzeichnet.
  • möglicherweise eingebundene Inhalte von Drittanbietern
  • PDF-Dokumente

Begründung

Die Gemeinde Sonnen arbeitet beständig an der Verbesserung ihres Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials und der Komplexität der Site noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Bei Inhalten von Drittanbietern sind wir bemüht, dass diese soweit als möglich barrierefrei bereitgestellt werden. Die Umsetzung hierfür liegt jedoch in der Verantwortung des jeweiligen Anbieters. 

Alternative Zugangswege

Sollten Sie auf einzelne Inhalte nicht zugreifen können, kontaktieren Sie uns bitte direkt:

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Telefon: +49(0)8584/96199-0

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Methodik der Prüfung: WAVE Web Accessibility Evaluation Tool
Erstellungsdatum: 01.11.2024
Letzte Überprüfung: 25.02.2025

Hilfe und Kontaktaufnahme bei Problemen

Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.

Kontaktstelle

Gemeinde Sonnen
Schulstr. 2
94164 Sonnen
Telefon: (0 85 84) 9 61 99 - 0
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Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage an die Kontaktstelle innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag der betroffenen Nutzer*innen, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber den Betreibern des Webangebots Maßnahmen erforderlich sind. Die für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Aufsicht ist das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
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Internet: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html