Die Grundsteuerreform beschäftigt aktuell alle Kommunen. Deshalb trafen sich die Finanzverantwortlichen aus den 10 Abteiland-Kommunen Breitenberg, Hauzenberg, Jandelsbrunn, Neureichenau, Obernzell, Sonnen, Thyrnau, Untergriesbach, Waldkirchen und Wegscheid im Rathaus der Stadt Waldkirchen, um sich über die anstehende Umsetzung der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 auszutauschen.
Die Reform der Grundsteuer war notwendig geworden, weil die bisherigen Berechnungsgrundlagen – die Einheitswerte – als verfassungswidrig eingestuft wurden. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht durch veraltete Werte eine ungleiche Behandlung von Grundsteuerzahlerinnen und –zahler bemängelt. Das Treffen fand im Rahmen des Handlungsfelds „Verwaltungszusammenarbeit“ der ILE Abteiland statt und wurde primär über die Kommunen Untergriesbach und Hauzenberg organisiert. Gemeinsam mit Herrn Birkeneder vom Finanzamt Passau tauschte man sich zum aktuellen Stand der Umsetzung in den verschiedenen Gemeinden aus. Fragestellungen und Erfahrungen wurden geteilt und gemeinsam Lösungsansätze erörtert.
Alle Kommunen möchten die Bevölkerung verstärkt nochmal darauf hinweisen, dass die von der Finanzverwaltung erlassenen Grundsteuermessbescheide für die Kommunen stets verbindlich sind und Änderungen ausschließlich über die Finanzbehörden vorgenommen werden können. Grundsätzlich wird empfohlen, die vom Finanzamt erlassenen Bescheide zu kontrollieren, z.B. auf die richtige Wohn-, Nutz- sowie Grundstücksfläche, als auch Grundstücksnummer etc. Sollten Berechnungs- oder Datenfehler vorliegen, soll umgehend reagiert und ein Antrag auf Änderung beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.
Wichtig ist dabei, dass der mitgeteilte Grundsteuermessbetrag des Finanzamts nicht die Höhe der Grundsteuer bedeutet, sondern lediglich als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer dient. Ein beispielsweise ermittelter Grundsteuermessbetrag (Bescheid Finanzamt) von 50 € wird multipliziert mit dem Hebesatz der Kommune z.B. 360 % (50 € x 3,6). In diesem Beispiel ergäbe das ab 01.01.2025 eine neue Grundsteuer in Höhe von 180 €.
Die bisher geltenden Hebesätze können die Eigentümer/Bürger über die Homepage der jeweiligen Kommune einsehen. Die neuen, ab 01.01.2025 gültigen Hebesätze werden in jeder Kommune im Laufe des Jahres 2024 per Satzung festgelegt. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeigten sich zufrieden mit dem Austausch und betonten die Wichtigkeit solcher Treffen, um gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.