Sonstiges

Seit Januar 2013 ist es in Bayern Pflicht, neu gebaute Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Nach einer Übergangsfrist bis Ende 2017 müssen alle Wohnungen und Einfamilienhäuser nachgerüstet und mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Doch wie genau sieht die gesetzliche Regelung aus? Wo und wie müssen die Rauchwarnmelder installiert werden? Wer ist für den Einbau oder die Betriebsbereitschaft der Geräte verantwortlich? Darüber informieren wir Sie mit diesem Faltblatt.