Die Fäkalschlammentsorgungssatzung regelt in der Gemeinde Sonnen die Beseitigung einschließlich Abfuhr des in Grundstücks-kleinkläranlagen anfallenden Fäkalschlamm (Fäkalschlammentsorgung). Laut dieser Satzung besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Grundstückseigentümer ihren Fäkalschlamm selbst zur Kläranlage nach Hauzenberg bringen. Dies ist jedoch bis spätestens Dienstag, 13. August 2025 der Gemeindeverwaltung anzuzeigen!
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