Die Fäkalschlammentsorgungssatzung regelt in der Gemeinde Sonnen die Beseitigung einschließlich Abfuhr des in Grundstücks-kleinkläranlagen anfallenden Fäkalschlamm (Fäkalschlammentsorgung). Laut dieser Satzung besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Grundstückseigentümer ihren Fäkalschlamm selbst zur Kläranlage nach Hauzenberg bringen. Dies ist jedoch bis spätestens Dienstag, 13. August 2025 der Gemeindeverwaltung anzuzeigen!

Die Fäkalschlammabfuhr hat ausschließlich in die Kläranlage nach Hauzenberg/Kaindlmühle zu erfolgen. Heuer wurde für Sonnen folgender Abfuhrplan festgelegt:

01.09. bis 15.09.2025
Bitte diesen Termin vormerken!

Grundstückseigentümer, die in der vorgegebenen Zeit ihren Fäkalschlamm selbst nach Hauzenberg bringen, haben der Gemeinde Sonnen eine Bestätigung von der Stadt Hauzenberg über die ordnungsgemäße Abfuhr vorzulegen. Gemäß § 5 (Anschluss- und Benutzungszwang) dieser Satzung, darf der Fäkalschlamm nicht in andere Kläranlagen gebracht werden!

Hinweis:
Diejenigen, die eine Schlammstandspiegel-messung vornehmen lassen und der Schlammstand so gering ist, dass die Kleinkläranlage nicht geleert werden muss, werden gebeten, soweit noch nicht erfolgt, eine Kopie des Ergebnisses in der Gemeindeverwaltung, ebenfalls bis spätestens 13.08.2025 vorzulegen.