Wer am Wahltag nicht zur Wahl gehen kann, für den besteht die Möglichkeit, mit einem Wahlschein oder im Wege der Briefwahl zu wählen. Der Wähler braucht dazu nur einen Antrag bei der Gemeinde stellen, wozu er den Vordruck auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes verwenden kann.
Dieser Antrag kann bis spätestens Freitag, 6. März 2026, 15:00 Uhr gesellt werden; bei plötzlicher Erkrankung können Wahlscheine aber noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragt werden. Der Wahlscheinantrag kann auch direkt online im Bürgerserviceportal oder über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code, bis 02.03.2026, 18:00 Uhr, gestellt werden.