Voraussichtlich wird ab 1. Mai im Passamt ein PointID-System in Betrieb genommen, d.h. dass das für das Dokument erforderlich Lichtbild direkt vor Ort in der Passbehörde erfasst wird. Ab diesem Zeitpunkt sind rechtlich nur noch die Verwendung digitaler Lichtbilder zulässig. Für jedes in der Behörde erfasste Lichtbild sind zusätzlich zum Dokumentenpreis 6,00 Euro durch die Kommune zu erheben. 

Ebenfalls ab 1. Mai können Sie sich mit der Option Direktversand Ihr Ausweisdokument auch an der Wohnungstür persönlich übergeben lassen. Voraussetzung ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen.

Der Direktversand-Service kostet 15,00 Euro zusätzlich zur Ausweisgebühr. Der Zustell-Dienstleister Deutsche Post AG wird Ihnen per E-Mail eine Information zum voraussichtlichen Zustelltag senden. Die Sendung wird ausschließlich Ihnen persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sendung an der Wohnungstür müssen Sie sich gegenüber dem Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen. Der alte Reisepass/Personalausweis wird bei der Beantragung des neuen Ausweisdokuments ungültig gemacht. Für die Identifizierung gegenüber dem Postzustelldienst an der Wohnungstür ist daher ein zweites gültiges Identitätsdokument (Reisepass oder Personalausweis) erforderlich! Bei Personalausweisen ist die Option Direktversand nach dem 16. Geburtstag möglich.

Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden. Für Kinder ist ein Direktversand des Ausweisdokuments nicht möglich. Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur in der Behörde abholen.