Zum Beginn der nahenden Gartensaison weißt das Landratsamt Passau darauf hin, dass auch pflanzliche Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen sind.

Pflanzliche Abfälle aus privaten Gärten, insbesondere nicht holzige Abfälle wie Laub, Gras und Moos, dürfen auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, zur Verrottung gebracht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass eine Geruchsbelästigung der Nachbarn vermieden wird. Anfallendes Grüngut kann auch an den Kompostieranlagen, Grüngutannahmestellen und Recyclinghöfen des ZAW Donau-Wald angeliefert werden.

Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist unzulässig. Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile dürfen pflanzliche Abfälle nur Werktags in de Zeit von 6 bis 18 Uhr und nur auf den Grundstücken, wo sie angefallen sind, verbrannt werden.