Am 23. Februar finden Bundestagswahlen statt. Alle Bürgerinnen und Bürger entscheiden mit ihrer Wahl über die Zusammensetzung des Bundestags und bestimmen damit auf mehrere Jahre die politischen Mehrheiten in unserem Land. Demokratische Wahlen sind eine konkrete Möglichkeit, Politik aktiv mitzugestalten. Alle Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen sind, erhalten eine Wahlbenachrichtigung.

Im Wahllokal der Gemeinde Sonnen, im Don-Bosco-Haus, können Sie am Wahltag von 8 bis 18 Uhr wählen. Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, können Wahlscheine bis zum zweiten Tage vor der Wahl (21.02.2025), 15.00 Uhr, beantragt werden (§ 27 Abs. 4 Bundeswahlordnung). Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, wenn der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, Wahlscheine noch bis zum Wahlsonntag 15 Uhr beantragen. Ebenso können bis zum Wahltag 15 Uhr, die für die Briefwahl benötigten Unterlagen nachträglich verlangt werden, wenn sich der Stimmberechtigte rechtzeitig einen Wahlschein (ohne Briefwahlunterlagen) hat ausstellen lassen.

Rufbereitschaft für die Entgegennahme von Wahlscheinanträgen/Beantragung von Briefwahlunterlagen: 
Samstag, 22.02.2025 u. Sonntag, 23.02.2025, jeweils von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr, unter Tel.Nr.  08586/5628 oder 0170/7183340 (Hr. Müller)

Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online über das Bürgerserviceportal der Gemeinde Sonnen zu beantragen. Briefwahlunterlagen enthalten einen Wahlschein, einen Stimmzettel und zwei Umschläge. Jede Wählerin bzw. jeder Wähler hat zwei Stimmen und darf daher zwei Kreuze setzen. Ein Kreuz in der linken Spalte und ein Kreuz in der rechten Spalte. Wichtig ist, dass die Wählerin bzw. der Wähler den Zettel persönlich ausfüllt.

Anschließend ist folgendermaßen vorzugehen:

  • den angekreuzten Stimmzettel in den weißen Umschlag legen,
  • den weißen Stimmzettelumschlag zukleben,
  • die Versicherung an Eides statt persönlich auf dem Wahlschein ausfüllen, mit Datum und Unterschrift, 
  • die Versicherung (Wahlschein) und den zugeklebten weißen Umschlag in den roten Umschlag stecken und zukleben.

Der Wahlbrief muss bis spätestens 23. Februar 2025 bis 18 Uhr eingehen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt!

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