Am Straßenrand abgestellte oder auf dem Bürgersteig parkende Autos, vor allem im Siedlungsbereich, behindern eine ordnungsgemäße Schneeräumung der betreffenden Straßenabschnitte. Außerdem erschweren sie die Arbeit der Fahrer und führen zu Beschädigungen an den Schneeräumfahrzeugen, wenn über Bordsteinkanten ausgewichen werden muss. Bei schlechten Sichtverhältnissen können auch die abgestellten Fahrzeuge beschädigt werden. Deshalb werden alle Fahrzeughalter gebeten, die ordnungsgemäße Schneeräumung nicht durch Parken am Straßenrand oder auf Gehsteigen zu behindern.
Probleme bei der Schneeräumung durch parkende Autos
- Details
-
Bekanntmachung zur Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses
Die Grenze des Aufhebungsbeschlusses zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet...
-
Änderung Gebührensatzung Fäkalschlammentsorgungssatzung
15. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung in der Gemeinde...
-
Energieeffiziente Umrüstung der Straßenbeleuchtung
Förderkennzeichen: 67K17348 Energieeffiziente Umrüstung der Straßenbeleuchtung der Gemeinde Sonnen auf...
Schulstr. 2
94164 Sonnen
Tel.: +49(0) 8584/96199-0
Fax: +49(0) 8584/96199-9
E-Mail: info@gemeinde-sonnen.de
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung:
Montag bis Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag: 13:00 - 17:00 Uhr
Öffnungszeiten Leseraum (Tourist-Info):
Montag bis Donnerstag: 07:30 - 17:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr
Sonntag: 09:00 - 18:00 Uhr
Schadensmelder
Haben Sie eine Beschädigung oder andere Auffälligkeit im Gemeindegebiet festgestellt? Dann nutzen Sie einfach unseren Online-Schadensmelder um uns nähere Informationen zu übermitteln.