Am Straßenrand abgestellte oder auf dem Bürgersteig parkende Autos, vor allem im Siedlungsbereich, behindern eine ordnungsgemäße Schneeräumung der betreffenden Straßenabschnitte. Außerdem erschweren sie die Arbeit der Fahrer und führen zu Beschädigungen an den Schneeräumfahrzeugen, wenn über Bordsteinkanten ausgewichen werden muss. Bei schlechten Sichtverhältnissen können auch die abgestellten Fahrzeuge beschädigt werden. Deshalb werden alle Fahrzeughalter gebeten, die ordnungsgemäße Schneeräumung nicht durch Parken am Straßenrand oder auf Gehsteigen zu behindern.