In Anbetracht der bevorstehenden Wintermonate und der damit verbundenen Schneeräumung möchten wir die Besitzer von Waldgrundstücken entlang der zu räumenden Straßen im Gemeindebereich darauf aufmerksam machen, bei der Lagerung von Rund-, Brenn- oder Schleifholz auf einen angemessenen Abstand zum Straßenrand zu achten. Bei zu naher Lagerung an der Straße haftet der Eigentümer des Holzes für Schäden, die dadurch an den Winterdienstfahrzeugen entstehen. Ebenso appelliert die Gemeinde an alle Haus- und Grundstücksbesitzer, überhängende Äste zurückzuschneiden.
Lagerung von Holz neben den Gemeindestraßen – Bäume und Sträucher zurückschneiden
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Bekanntmachung zur Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses
Die Grenze des Aufhebungsbeschlusses zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet...
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Änderung Gebührensatzung Fäkalschlammentsorgungssatzung
15. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung in der Gemeinde...
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Energieeffiziente Umrüstung der Straßenbeleuchtung
Förderkennzeichen: 67K17348 Energieeffiziente Umrüstung der Straßenbeleuchtung der Gemeinde Sonnen auf...
Schulstr. 2
94164 Sonnen
Tel.: +49(0) 8584/96199-0
Fax: +49(0) 8584/96199-9
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Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung:
Montag bis Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag: 13:00 - 17:00 Uhr
Öffnungszeiten Leseraum (Tourist-Info):
Montag bis Donnerstag: 07:30 - 17:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr
Sonntag: 09:00 - 18:00 Uhr
Schadensmelder
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