In Anbetracht der bevorstehenden Wintermonate und der damit verbundenen Schneeräumung möchten wir die Besitzer von Waldgrundstücken entlang der zu räumenden Straßen im Gemeindebereich darauf aufmerksam machen, bei der Lagerung von Rund-, Brenn- oder Schleifholz auf einen angemessenen Abstand zum Straßenrand zu achten. Bei zu naher Lagerung an der Straße haftet der Eigentümer des Holzes für Schäden, die dadurch an den Winterdienstfahrzeugen entstehen. Ebenso appelliert die Gemeinde an alle Haus- und Grundstücksbesitzer, überhängende Äste zurückzuschneiden.