Meldung vom 16.12.2020: Freistaat Bayern erlässt 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung - Allgemeinverfügung des Landkreises Passau mit erweiterten Maßnahmen - Die Regelungen hier im Überblick
Der Freistaat Bayern hat in der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die geltenden Corona-Beschränkungen verlängert bzw. ergänzt. Die entsprechenden Regelung gelten ab 16. Dezember 2020 und sind auch für den Landkreis Passau verbindlich.