Coronavirus
Auf dieser Seite stellen wir aktuelle Informationen und Berichte zur Corona-Krise bereit.
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Corona-Drive-In am Facharztzentrum Hauzenberg
Hier haben Sie die Möglichkeit, direkt in Ihrem PKW, einen Corona-Testabstrich vornehmen zu lassen. Bitte melden Sie sich vorher an, unter der Telefonnummer 0 85 86 / 97 500 – 151 oder an der Hauptanmeldung 97 500 – 0. Am Facharztzentrum folgen Sie bitte der Beschilderung. Bleiben Sie bitte im Auto sitzen, wir kommen zu Ihnen!
Anmeldung zur Corona-Schutzimpfung / Bürgerhotline Corona
Die Corona-Bürgerhotline des Landratsamtes Passau für Auskünfte v.a. zur aktuellen geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist erreichbar unter: 0851/397-360. Diese ist besetzt Mo. bis Do. 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Darüber hinaus gibt es weiterhin die bayernweite Hotline unter: 089/122 220. Diese ist besetzt Mo. bis Fr. von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und an Samstagen von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Bericht aus der Kabinettssitzung vom 29. März 2022
1. Bayern stellt Weichen für Integration ukrainischer Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt / Enge Zusammenarbeit der Staatsregierung mit der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft / Sprachkurse als zentrales Erfolgskriterium für die Arbeitsmarktintegration / Unterstützung bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen
2. Ukraine-Krieg fordert Umdenken bei Stilllegung und Nutzung landwirtschaftlicher Flächen / Bayern fordert bundesweite Freigabe von Flächen für Nahrungsmittelproduktion
3. Corona-Pandemie: Bayern setzt Basisschutzmaßnahmen um / Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen / Förderprogramm für Luftreiniger wird verlängert
4. Bayern ist stolz auf sein immaterielles Kulturerbe / Neuaufnahmen für Bayerisches Landesverzeichnis 2022
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Bericht aus der Kabinettssitzung vom 2. März 2022
1. Krieg in der Ukraine: Ministerrat verurteilt schrecklichen Angriffskrieg und beschließt Maßnahmenpaket / Dreiklang aus Humanität, Wirtschaft und Sicherheit
2. Corona-Pandemie: Ministerrat beschließt weitere Erleichterungen
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Bericht aus der Kabinettssitzung vom 15. Februar 2022
Weitere Anpassungen an die aktuelle Corona-Lage / Aus 2G plus wird generell 2G / Weitere Bereiche unter 3G-Bedingungen zugänglich / Pflicht zur Kontaktdatenerfassung entfällt / Aufhebung der Regelungen zum regionalen Hotspotlockdown / Für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe entfällt die bisherige Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden je 10 m2 Ladenfläche
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Bericht aus der Kabinettssitzung vom 23. November 2021
1. Lage in bayerischen Krankenhäusern und Intensivstationen sehr ernst / Ab 24. November bis 15. Dezember verschärfte Corona-Maßnahmen / Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte / 2G wird flächendeckend ausgeweitet / Hotspot-Lockdown in Städten und Landkreisen mit einer Inzidenz über 1.000
2. Bayern unterstützt Alten- und Pflegeheime mit mehr als 1,5 Millionen Corona-Schnelltests / Freistaat sorgt mit Blick auf notwendige Tests in den Einrichtungen vor
3. Bayern ist Kulturstaat / Lebendige Kulturlandschaft erhalten: Freistaat verlängert Hilfsprogramme für Kunst- und Kulturschaffende
4. Bayerische Staatsregierung verlängert Sonderförderung zusätzlicher Schulbusse bis zu den Osterferien
5. Freistaat hilft Kommunen auch 2021 / Bis zu 330 Millionen Euro zum Ausgleich von pandemiebedingten Gewerbesteuerausfällen
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Bericht aus der Kabinettssitzung vom 12. Oktober 2021
Kabinett beschließt Änderungen in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird in folgenden Punkten geändert:
Mit Wirkung vom 19. Oktober (Dienstag) müssen in allen Bereichen von 3G / 3G plus / 2G künftig auch die Betreiber, Beschäftigten und Ehrenamtlichen mit Kundenkontakt die dort jeweils geltenden Impf-, Genesenen- oder Testvoraussetzungen erfüllen.
Bericht aus der Kabinettssitzung vom 30. September 2021
Corona-Pandemie / Verlängerung der Regelungen bis zum 29. Oktober 2021 / Maskenpflicht im Unterricht entfällt / Clubs und Diskotheken können mit „3G plus“ wieder öffnen / Verbot von Volksfesten wird aufgehoben
Bericht aus der Kabinettssitzung vom 31. August 2021
Corona-Pandemie: Neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab 2. September 2021 / 7-Tage-Infektionsinzidenz wird durch Krankenhausampel als Indikator ersetzt / Im Innenbereich grundsätzlich 3G-Grundsatz / Medizinische Maske wird neuer Maskenstandard
Die vierte Welle der Corona-Pandemie erreicht den Freistaat. Jedoch gelten nun andere Voraussetzungen und Rahmenbedingungen: Denn Impfen wirkt. Rund 65 % der Bürgerinnen und Bürger Bayerns über 12 Jahre haben sich vollständig impfen lassen und schützen sich selbst und die Menschen in ihrem Umfeld bestmöglich vor dem Corona-Virus und einer COVID-19-Erkrankung. Sie haben einen wesentlichen Beitrag dafür geleistet, dass diese Welle milder verlaufen kann. Dafür gilt den Bürgerinnen und Bürgern der ausdrückliche Dank der Bayerischen Staatsregierung. Zugleich ist ausreichend Impfstoff vorhanden, sodass jeder, der noch nicht geimpft ist, sofort ein Impfangebot annehmen kann.
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Bericht aus der Kabinettssitzung vom 29. Juni 2021
1. Verlängerung der geltenden Corona-Regelungen bis zum 28. Juli / weitere Erleichterungen ab 1. Juli / bis zu 1.500 Zuschauer bei Sport- und Kulturveranstaltungen, Tagungen und Kongressen unter freiem Himmel / auch bei weiterführenden Schulen in Kommunen mit einer Inzidenz unter 25 keine Maskenpflicht am Platz bei erweiterter Testpflicht / Gastronomische Angebote künftig bis 1 Uhr möglich
2. Sommerpass Bayern 2021 für Abschlussklassen / Freier Eintritt in staatliche Schlösser und Museen sowie kostenlose Mitfahrten bei Bayerischer Seenschifffahrt
3. Mehr Sport für Kinder in Bayern / Freistaat übernimmt Jahresmitgliedschaft für alle bayerischen Grundschüler im Schuljahr 2021/22 bei Neueintritt in einen Sportverein / Freistaat fördert „Seepferdchen“
4. Bayern unterstützt Heilpädagogische Tagesstätten der Behindertenhilfe / Ausgleich für Corona-bedingte Einnahmeausfälle bei medizinisch-therapeutischen Leistungen
5. Staatsregierung startet 2. Stufe der Behördenverlagerungen Bayern 2030 / Ministerrat beschließt Verlagerungen für alle Regierungsbezirke mit rund 2.670 Arbeits- und 400 Studienplätzen
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Bericht aus der Kabinettssitzung vom 4. Juni 2021
Bekämpfung der Corona-Pandemie / Niedrigere Inzidenzen und steigende Impfquote ermöglichen deutliche Lockerungen der Beschränkungen
Seit nunmehr über einem Jahr prägen die Auswirkungen der Corona-Pandemie das öffentliche und private Leben. Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Vorsicht und Umsicht sind nach wie vor der beste Ratgeber für unsere Gesellschaft, um uns zu schützen und immer mehr Freiheiten zu ermöglichen. Wachsamkeit und persönliches Verantwortungsbewusstsein bleiben zentrale Forderung. Und doch: Es gibt mehr und mehr Grund zur Zuversicht. Die enormen Anstrengungen der letzten Monate und Wochen tragen Früchte. Die Belastung der Krankenhäuser nimmt spürbar ab. Außerdem: Die stetig steigende Impfquote, die spürbar gesunkenen Inzidenzen, die beginnende Outdoor-Saison – die Zeichen stehen auf Entspannung. Es ist Zeit für einen großen Schritt in Richtung Normalität.
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Bericht aus der Kabinettssitzung vom 18. Mai 2021
Bayern beschließt weitere Erleichterungen bei den Corona-Maßnahmen / Verlängerung des Soloselbstständigenprogramms
Eigenverantwortung der Hochschulen stärken, Innovationsfreude unterstützen, Talente fördern / Gesetzentwurf für bayerische Hochschulreform auf den Weg gebracht
Die Infektionszahlen in Bayern und Deutschland sinken weiterhin kontinuierlich. Das zeigt: Die Schutzmaßnahmen greifen und die Impfungen wirken. Die 7-Tages-Inzidenz für den Freistaat liegt seit vergangenem Freitag wieder unter 100. Auch die Belegungssituation in den Intensivstationen hat sich dadurch leicht entspannt.
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Bericht aus der Kabinettssitzung vom 4. Mai 2021
Corona-Pandemie / Erleichterungen für vollständig Geimpfte und Genesene / Mehr Präsenzunterricht bei Grundschulen und Förderschulen / Erleichterungen für die Außengastronomie, für Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und Sport
Die dritte Welle der Corona-Pandemie sorgt nach wie vor für erhebliche Infektionszahlen in Bayern und Deutschland. Die Intensivstationen sind immer noch hoch belastet. Gleichwohl sind erste Anzeichen der Besserung erkennbar: Die Zahl der täglichen Neuinfektionen ist leicht rückläufig und die Zahl der Impfungen ist deutlich angestiegen. Vor diesem Hintergrund gelten zwei Prinzipien. Erstens: Die Infektionszahlen müssen weiter gesenkt werden. Die Regelungen der Notbremse bleiben deswegen in Kraft. Nur so können die Intensivstationen entlastet werden. Zweitens: Geimpfte und Genesene müssen ihre Grundrechte wieder weitergehend ausüben können, denn von ihnen gehen weniger Ansteckungsrisiken aus. Erleichterungen für Geimpfte und Genesen erfolgen entlang des bayerischen Kurses der Vorsicht und Umsicht. Nach denselben Grundsätzen können das Vorgehen in der Pandemie weiterentwickelt und Lockerungen vorbereitet werden.
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Die Bayerische Öffnungsstrategie im März 2021
Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.corona-katastrophenschutz.bayern.de
Bericht aus der Kabinettssitzung vom 4. März 2021
Ministerrat unterstützt MPK-Beschlüsse / Inzidenzabhängige Erleichterungen beschlossen / Zusätzliche Mittel für Tests
In der Bekämpfung der Corona-Pandemie stehen Deutschland und Bayern jetzt vor entscheidenden Wochen. Angesichts der Virusvarianten setzt die Staatsregierung weiterhin auf den erfolgreichen Kurs der Vorsicht und Umsicht. Der Ausbruch einer dritten Pandemiewelle muss unbedingt verhindert werden. Entscheidend ist ein kluges und ausbalanciertes Konzept mit den Leitplanken: Mehr Testungen, mehr Impfungen und weitere Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln einschließlich FFP2-Maskenpflicht.
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Corona-Schutzimpfungen: Registrierung für über 80-Jährige seit 18. Januar möglich
Seit dem 27. Dezember 2020 laufen im Landkreis Passau die Corona-Schutzimpfungen. In der ersten Phase werden im Landkreis Passau vor allem Personen in Senioren- und Pflegeheimen geimpft. Ab 18. Januar ist dann auch die Registrierung für die weiteren berechtigen Personengruppen der Priorität I nach der Impfverordnung des Bundes möglich.
Bericht aus der Kabinettssitzung vom 6. Januar 2021
Bayern verlängert Lockdown / Kontaktbeschränkungen werden vertieft
Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen:
Die derzeit in Bayern geltenden Infektionsschutzmaßnahmen werden über den 10. Januar 2021 hinaus bis zunächst zum 31. Januar 2021 verlängert.
Darüber hinaus gelten folgende weitere Maßnahmen:
Private Zusammenkünfte werden nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Abweichend davon ist die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.
In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner sind touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort (d.h. die politische Gemeinde) hinaus untersagt.
Betriebskantinen werden geschlossen, wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Verzehr vor Ort ist untersagt.
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Bericht aus der Kabinettssitzung vom 20.01.2021
Die Corona-Pandemie hat auch Ende Januar 2021 ihre Bedrohlichkeit nicht eingebüßt. Die Intensivstationen sind aufgrund der besonders hohen Infektionszahlen der letzten Wochen nach wie vor an der Grenze des Leistbaren. Zwar beginnt sich bei der Zahl der Neuinfektionen eine leichte Entspannung abzuzeichnen. Diese kann sich in einigen Wochen auch im Gesundheitssystem auswirken. Daran haben die bayerischen Bürgerinnen und Bürger mit ihrem besonnenen Verhalten erheblichen Anteil. Der Freistaat Bayern hat mit einer weitreichenden FFP2-Maskenpflicht sowie der nächtlichen Ausgangssperre zudem früher, stärker und konsequenter reagiert als andere.
Gleichwohl ist die aktuelle Lage fragil. Neue Virus-Mutationen bergen die Gefahr eines jederzeit möglichen exponentiellen Anstiegs der Infektionszahlen. Zu frühe Lockerungen bei unseren europäischen Nachbarn haben gezeigt, dass so die Infektionszahlen rasch ansteigen und die errungenen Erfolge bei der Pandemiebekämpfung wieder zunichte gemacht werden. Das Infektionsgeschehen in der Republik Irland belegt dies mit erschreckender Deutlichkeit. Im Kampf gegen die Corona-Pandemie heißt es nicht locker zu lassen, bis die 7-Tage-Inzidenz nachhaltig unter der Zielmarke von höchstens 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner bleibt. Kontakte müssen weiter beschränkt bleiben und der Eintrag von neuen Virusmutationen muss bestmöglich verhindert werden. Gleichzeitig ebnen die zunehmenden Impfungen in absehbarer Zeit den Weg zurück zu mehr Normalität. Der Bund bleibt weiter aufgefordert, schnell Impfstoff in ausreichenden Mengen zur Verfügung zu stellen. Nur so kann in den Impfzentren die Impfkampagne mit größter Kraft weiter betrieben und ausreichend Termine bereitgestellt werden. Dies gilt derzeit vor Allem für die bei der Impfung priorisierten Gruppen. Ein Impfschutz gerade dieser Personengruppe wird die immer noch viel zu hohen Infektions- und Todeszahlen senken. Sich impfen zu lassen, ist ein Gebot der Vernunft.
Vor diesem Hintergrund unterstützt der Ministerrat die von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 19. Januar 2021 beschlossene weitere Verlängerung der bundesweiten Lockdown-Maßnahmen bis zum 14. Februar 2021.
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Corona: Verordnung des Freistaates Bayern ab 16. Dezember in Kraft - Erweiterte Regelungen des Landkreises
Meldung vom 16.12.2020: Freistaat Bayern erlässt 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung - Allgemeinverfügung des Landkreises Passau mit erweiterten Maßnahmen - Die Regelungen hier im Überblick
Der Freistaat Bayern hat in der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die geltenden Corona-Beschränkungen verlängert bzw. ergänzt. Die entsprechenden Regelung gelten ab 16. Dezember 2020 und sind auch für den Landkreis Passau verbindlich.
Bericht aus der Kabinettssitzung vom 14. Dezember 2020
Ministerrat beschließt weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Die Infektionslage in Bayern aufgrund der Coronapandemie ist ernst und verschärft sich täglich. Die Zahl der Neuinfektionen beginnt wieder exponentiell zu wachsen. Die Belegungen und Zugänge in den Krankenhäusern sind besorgniserregend. Binnen eines Monats haben sich die Covid-Patienten in den bayerischen Krankenhäusern von rund 2.500 auf knapp 4.200 drastisch erhöht. Die Zahl der täglichen Todesfälle ist erschreckend. Bayern hat deshalb bereits am 6. Dezember 2020 zusätzlich weitreichende Maßnahmen wie Ausgangsbeschränkungen und Ausgangssperren in Hotspots beschlossen. Trotzdem sehen wir jetzt auch in Bayern: Die geltenden Maßnahmen reichen nicht aus, um das Pandemiegeschehen in Bayern zu kontrollieren. Es ist Zeit zu handeln, und zwar noch deutlich vor Weihnachten. Einzelne Landkreise in Bayern haben bereits drastische Schritte in Richtung eines „harten Lockdown“ ergriffen. Um bundesweit möglichst einheitlich vorzugehen und organisatorisch gut vorbereitet in den Lockdown zu gehen, werden die landesweiten Maßnahmen auch in Bayern zum 16. Dezember 2020 (Mittwoch) umgesetzt.
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Bericht aus der Kabinettssitzung vom 6. Dezember 2020
Ministerrat beschließt weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Die von der Staatsregierung für Bayern bislang ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie haben noch nicht zu einem spürbaren landesweiten Rückgang der Infektionszahlen geführt. Vielmehr kommt es weiter zu starken, diffusen Infektionsgeschehen mit zahlreichen regionalen Hotspots. Die Belastung des Gesundheitssystems spiegelt sich in der steigenden Zahl der hospitalisierten COVID-19 Patienten wider.
Das Ziel einer erfolgreichen Pandemieeindämmung ist es zunächst, eine Inzidenz von 50 zu erreichen. Erst ab diesem Inzidenzwert ist eine sichere Nachkontrolle von Infektionswegen möglich und erst dann kann an Lockerungen für das öffentliche Leben gedacht werden. Das Infektionsgeschehen bewegt sich aktuell jedoch eher seitlich und weist keine klare Trendlinie nach unten auf. Die Zahl der täglichen Corona-Todesfälle in Bayern hat ein erschreckendes Ausmaß angenommen, wobei vor allem die ältere Bevölkerung betroffen ist.
Die daraus zu ziehende Folgerung ist eindeutig: Die aktuell bereits geltenden Maßnahmen reichen nicht aus, um das Pandemiegeschehen in Bayern nachhaltig zu begrenzen. Deshalb beschließt die Staatsregierung für Bayern mit Wirkung ab 9. Dezember 2020 weitere Maßnahmen.
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Corona-Strategie: Corona-Ampel für Bayern
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (Stand: 23.10.2020)