Am Sonntag, 8. Oktober 2023 findet in Bayern die Wahl zum Bayerischen Landtag und zu den einzelnen Bezirkstagen statt. Daher dürfen wir Sie über folgendes informieren: Zur Wahl des Bayerischen Landtags stimmberechtigt sind laut Art. 1 des Landeswahlgesetzes (LWG) alle Deutschen im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tag der Abstimmung das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Wohnung haben.
Bis spätestens 17.09.2023 erhält jede(r) wahlberechtigte(r) Bürger/in einen Wahlbenachrichtigungsbrief.
Sie haben dann folgende Möglichkeiten zu wählen:
Wählen am Wahltag (Sonntag, 08.10.2023)
von 08:00 bis 18:00 Uhr im Wahllokal, Don-Bosco-Haus, Am Kirchberg 5, Sonnen
oder
Beantragung von Briefwahlunterlagen
entweder persönlich oder per Vollmacht (bitte die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen) im Rathaus, oder Online über den aufgedruckten QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder hier.
Briefwahlunterlagen können während der allgemeinen Öffnungszeiten und sowie am Freitag, 06.10.2023 bis 15 Uhr in der Gemeindeverwaltung abgeholt werden.
Rufbereitschaft für die Entgegennahme von Wahlscheinanträgen/Beantragung von Briefwahlunterlagen am Samstag, 07.10.2023 von 08:00 bis 15:00 Uhr: Tel. 08586/5628 od. 0170/7183340 (Hr. Müller).