Wie bereits im letzten Gemeindebrief darauf hingewiesen wurde, findet in diesem Jahr für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Derzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Bewerbungen und Vorschläge für das Schöffenamt können noch bis 30.04.2023 schriftlich eigereicht werden. Das notwendige Bewerbungsformular erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung.