Lkr. Passau. Damit künftig EU-weit alle Führerscheindokumente einheitlich und vor allem fälschungssicher sind, hat der Bund Anfang 2019 einen stufenweisen Pflichtumtausch von sog. Alten Führerscheinen beschlossen. Damit sollen Fälschungen und Missbrauch von Fahrerlaubnisdokumenten verhindert werden. Benötigt werden neben einem aktuellen biometrischen Passbild ein Antragsformular (online oder auf Anfrage postalisch bei der Führerscheinstelle erhältlich). Informationen zur Antragstellung können der Homepage des Landkreises Passau (www.landkreis-passau.de) unter der Rubrik „Häufig nachgefragt“ entnommen werden. Die Kosten für das Verfahren betragen 30,30 EUR (inkl. Direktversand) zuzüglich der Kosten für das Passbild. Um insbesondere Daten und Lichtbilder auf den neuen Führerscheinen aktuell zu halten, ist die Gültigkeit der neuen EU-Kartenführerscheine auf 15 Jahre begrenzt.
Service: Welche Führerscheine müssen wann getauscht werden?
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953-1958 | 19.07.2022 |
1959-1964 | 19.01.2023 |
1965-1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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1999-2001 | 19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.