Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit. Körperliche, sexuelle und auch seelische Gewalt ist immer Unrecht und ist auch dann strafbar, wenn sie in der Familie oder Partnerschaft begangen wird. Mit dem Gewaltschutzgesetz werden die Rechtschutzmöglichkeiten der Betroffenen häuslicher Gewalt deutlich gestärkt und Täter stärker zur Verantwortung gezogen.