Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in dieser Ausgabe des Gemeindebriefes möchte ich Sie als Bürgermeister über folgende Themen informieren.
Glasfaserausbau der Firma Leonet im Gemeindebereich:
Mitte Januar erhielt die Gemeindeverwaltung die Mitteilung, dass die Firma Leonet Network GmbH für einige Anwesen in den Ortsteilen Niederneureuth, Oberneureuth und Oberneureutherwaid den eigenwirtschaftlichen Ausbau von DSL – Glasfaseranschlüssen plant und ohne finanzielle Eigenbeteiligung der Gemeinde Sonnen durchführen möchte.
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Die zehn Kommunen der ILE Abteiland trafen sich gemeinsam mit Vertretern des Amts für Ländliche Entwicklung und der ILE zur ersten Arbeitssitzung des neuen Jahres. Dabei stand ein straffes Programm auf der Tagesordnung.
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Die Jägerschaft bittet darum, die Waldgebiete während der Wintermonate so wenig wie möglich zu betreten. Die im Wald beheimateten Wildtiere benötigen besonders in den kalten und schneereichen Wintermonaten Ruhe. Daher werden Wintersportler und Hundebesitzer um Rücksichtnahme gebeten. Bleiben Sie auf befestigten Wegen, um unnötige Störungen der Wildtiere zu vermeiden. Oft schrecken Spaziergänger, Schneeschuhwanderer, Skifahrer, Tourengeher oder Hunde völlig unbemerkt Wildtiere auf. Diese fliehen aus Instinkt und verbrauchen unnötig überlebenswichtige Energie.“
Tragen Sie durch Ihr Verhalten dazu bei, die tierische Artenvielfalt in unserer Heimat zu erhalten.
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Das Kabinett hat am 31. Januar 2023 beschlossen, die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung noch einmal um weitere drei Monate und damit bis zum 30. April 2023 zu verlängern. Es handelt sich um eine letztmalige Verlängerung der Frist. Aus kommunaler Sicht ist es wichtig, dass die Abgabe der Erklärungen in den nächsten Wochen und Monaten möglichst umfassend erfolgt, damit die Finanzbehörden in die Lage versetzt werden, die entsprechenden Messbescheide zu erlassen. Erst wenn ein relativ flächendeckender Überblick für die Kommunen möglich ist, können die weiteren Schritte eingeleitet werden, unter anderem die Überprüfung und Festsetzung der Hebesätze durch die Gemeinde und im Nachgang dann der Erlass er endgültigen Grundsteuerbescheide.
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Reform des Betreuungsrechts im Gesundheitsbereich
Das neue Jahr bringt eine Reform des Betreuungsrechts mit sich. Eine der Neuregelungen, das sogenannte „Ehegatten-Notvertretungsrecht“ führt eine Situation ein, die von vielen Verbraucher*innen ohnehin für den Normalzustand gehalten wurde: War der Ehe- oder Lebenspartner bisher ohne eine entsprechende Vollmacht nicht befugt, Entscheidungen für den jeweils anderen zu treffen, so können Partner*innen nun für die ersten sechs Monate in Gesundheitsfragen füreinander entscheiden (§ 1358 BGB). Ist eine Person aufgrund gesundheitlicher Probleme plötzlich nicht mehr in der Lage, eigene Entscheidungen zu treffen, so kann von nun an der/die Partner*in Behandlungsverträge schließen, die behandelnden Ärzte sind von der Schweigepflicht entbunden.
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Wie bereits im letzten Gemeindebrief darauf hingewiesen wurde, findet in diesem Jahr für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Derzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Bewerbungen und Vorschläge für das Schöffenamt können noch bis 30.04.2023 schriftlich eigereicht werden. Das notwendige Bewerbungsformular erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung.
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